Grundbuchamt Obernheim-Kirchenarnbach
Für Grundstücke in Obernheim-Kirchenarnbach führt das Amtsgericht Zweibrücken das Grundbuch.
Obernheim-Kirchenarnbach liegt im Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 19,3 km entfernt (Luftlinie).
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Obernheim-Kirchenarnbach“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Obernheim-Kirchenarnbach beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Amtsgericht Zweibrücken – Grundbuchamt für Obernheim-Kirchenarnbach
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Obernheim-Kirchenarnbach
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Kraftfahrt-Bundesamt | Kraftfahrt-Bundesamt | Flensburg |
| Katasteramt | Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz | Bad Kreuznach |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Öffnungszeiten
| Montag | 09:00–12:00 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten (Montag bis Freitag); ansonsten nach Vereinbarung oder in Eilfällen) |
|---|---|
| Dienstag | 09:00–12:00 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten (Montag bis Freitag); ansonsten nach Vereinbarung oder in Eilfällen) |
| Mittwoch | 09:00–12:00 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten (Montag bis Freitag); ansonsten nach Vereinbarung oder in Eilfällen) |
| Donnerstag | 09:00–12:00 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten (Montag bis Freitag); ansonsten nach Vereinbarung oder in Eilfällen) |
| Freitag | 09:00–12:00 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten (Montag bis Freitag); ansonsten nach Vereinbarung oder in Eilfällen) |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Grundbuchämter in der Umgebung von Obernheim-Kirchenarnbach
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Obernheim-Kirchenarnbach:
Fragen und Antworten zu Obernheim-Kirchenarnbach
Welches Grundbuchamt ist für Obernheim-Kirchenarnbach zuständig?
Für Grundstücke in Obernheim-Kirchenarnbach führt Amtsgericht Zweibrücken das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Obernheim-Kirchenarnbach dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Obernheim-Kirchenarnbach“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Wie weit ist das Grundbuchamt von Obernheim-Kirchenarnbach entfernt?
Vom Ortsmittelpunkt Obernheim-Kirchenarnbach bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 19,3 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Obernheim-Kirchenarnbach liegt zwar im Südwestpfalz, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Zweibrücken. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.