Amtsgericht Zweibrücken – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Zweibrücken, Zweibrücken. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 24 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
66482 Zweibrücken
- Telefon
- 06332/805-0
- Fax
- +496332805198
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 24 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Zweibrücken das Grundbuch:
Öffnungszeiten
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich. Telefonisch: not_found.
Allgemeine Sprechzeiten Mo-Fr 09:00-12:00, ansonsten nach Vereinbarung oder in Eilfällen.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Online-Dienste
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Barrierefreiheit und Anfahrt
- Rollstuhlgerecht: ja
- Der Zugang zum Amtsgericht Zweibrücken ist barrierefrei möglich.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026