Grundbuchamt Groß-Rohrheim

Für Grundstücke in Groß-Rohrheim führt das Amtsgericht Lampertheim das Grundbuch.

Groß-Rohrheim liegt im Bergstraße, Hessen. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 13,7 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Groß-Rohrheim“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Groß-Rohrheim beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht Lampertheim – Grundbuchamt für Groß-Rohrheim

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Groß-Rohrheim

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Katasteramt Amt für Bodenmanagement Heppenheim Offenbach
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Lampertheim Lampertheim
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Bauamt / Umweltamt Kreis Bergstraße Heppenheim

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Öffnungszeiten

Montag 09:00–12:00 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten)
Dienstag 09:00–12:00 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten)
Dienstag 09:00–12:00 Uhr (Nachlassgericht (telefonisch/persönlich))
Dienstag 09:00–14:00 Uhr (Vollstreckungsabteilung (telefonisch))
Mittwoch 09:00–12:00 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten)
Donnerstag 09:00–12:00 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten)
Donnerstag 09:00–14:00 Uhr (Vollstreckungsabteilung (telefonisch))
Donnerstag 09:00–12:00 Uhr (Nachlassgericht (telefonisch/persönlich))
Freitag 09:00–12:00 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten)

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Grundbuchämter in der Umgebung von Groß-Rohrheim

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Groß-Rohrheim:

Fragen und Antworten zu Groß-Rohrheim

Welches Grundbuchamt ist für Groß-Rohrheim zuständig?

Für Grundstücke in Groß-Rohrheim führt Amtsgericht Lampertheim das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Groß-Rohrheim dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Groß-Rohrheim“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Groß-Rohrheim entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Groß-Rohrheim bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 13,7 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Groß-Rohrheim liegt zwar im Bergstraße, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Lampertheim. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.