Grundbuchamt Unterreichenbach

Für Grundstücke in Unterreichenbach führt das Amtsgericht Böblingen das Grundbuch.

Unterreichenbach liegt im Calw, Baden-Württemberg. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 27,3 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Unterreichenbach“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Unterreichenbach beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht Böblingen – Grundbuchamt für Unterreichenbach

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Unterreichenbach

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Bauaktenauskunft Bauordnung Calw
Grundbuchamt (TEA) Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg (GBZA) Kornwestheim
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Öffnungszeiten

Montag 09:00–11:45 Uhr (Nachlass- und Betreuungsgericht (Termine nur nach vorheriger Vereinbarung))
Dienstag 09:00–11:45 Uhr (Nachlass- und Betreuungsgericht (Termine nur nach vorheriger Vereinbarung))
Dienstag 09:00–12:00 Uhr (Rechtsantragstelle (nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung))
Mittwoch 09:00–11:45 Uhr (Nachlass- und Betreuungsgericht (Termine nur nach vorheriger Vereinbarung))
Donnerstag 09:00–12:00 Uhr (Rechtsantragstelle (nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung))
Donnerstag 09:00–11:45 Uhr (Nachlass- und Betreuungsgericht (Termine nur nach vorheriger Vereinbarung))
Donnerstag 13:00–15:30 Uhr (Rechtsantragstelle (nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung))
Freitag 09:00–11:45 Uhr (Nachlass- und Betreuungsgericht (Termine nur nach vorheriger Vereinbarung))

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Grundbuchämter in der Umgebung von Unterreichenbach

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Unterreichenbach:

Fragen und Antworten zu Unterreichenbach

Welches Grundbuchamt ist für Unterreichenbach zuständig?

Für Grundstücke in Unterreichenbach führt Amtsgericht Böblingen das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Unterreichenbach dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Unterreichenbach“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Unterreichenbach entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Unterreichenbach bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 27,3 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Unterreichenbach liegt zwar im Calw, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Böblingen. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.