Grundbuchamt Hagenbach

Für Grundstücke in Hagenbach führt das Amtsgericht Kandel das Grundbuch.

Hagenbach liegt im Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 8,2 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Hagenbach“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Hagenbach beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht Kandel – Grundbuchamt für Hagenbach

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Hagenbach

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Kandel Kandel
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Katasteramt Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Bad Kreuznach

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Öffnungszeiten

Montag 09:00–12:00 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten)
Montag 10:00–12:00 Uhr (Sprechzeiten des Grundbuchamtes vormittags)
Dienstag 09:00–12:00 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten)
Dienstag 10:00–12:00 Uhr (Sprechzeiten des Grundbuchamtes vormittags)
Mittwoch 09:00–12:00 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten)
Mittwoch 10:00–12:00 Uhr (Sprechzeiten des Grundbuchamtes vormittags)
Donnerstag 09:00–12:00 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten vormittags)
Donnerstag 10:00–12:00 Uhr (Sprechzeiten des Grundbuchamtes vormittags)
Donnerstag 14:00–16:00 Uhr (Sprechzeiten des Grundbuchamtes nachmittags)
Freitag 09:00–12:00 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten)

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Grundbuchämter in der Umgebung von Hagenbach

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Hagenbach:

Fragen und Antworten zu Hagenbach

Welches Grundbuchamt ist für Hagenbach zuständig?

Für Grundstücke in Hagenbach führt Amtsgericht Kandel das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Hagenbach dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Hagenbach“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Hagenbach entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Hagenbach bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 8,2 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Hagenbach liegt zwar im Landkreis Germersheim, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Kandel. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.