Grundbuchamt Polling
Grundbuchauszug für Polling online beantragen
In Polling bestehen 2 Grundbuchämter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – nicht das Ihrer Wohnanschrift. Welche Postleitzahlen zu welchem Amt gehören, steht unten bei den Ämtern.
Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.
Zuständige Grundbuchämter für Polling
In Polling bestehen 2 Grundbuchämter. Maßgeblich ist der Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt – nicht die Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift. Für die Postleitzahlen von Polling ist die Zuordnung hinterlegt; sie steht bei den Ämtern unter „Zuständig für“. Bei Grundstücken an einer Bezirksgrenze entscheidet weiterhin die Lage, nicht die Postleitzahl des Briefkastens. Jedes Amt hat eine eigene Seite mit Anschrift, Sprechzeiten und Zuständigkeitsbereich.
82362 Weilheim
- Zuständig für
- 1 Postleitzahl in Polling: 82398
- Telefon
- +49881998160
- Entfernung
- 3,2 km nordöstlich von Polling (Luftlinie)
84453 Mühldorf a. Inn
- Zuständig für
- 1 Postleitzahl in Polling: 84570
- Telefon
- +49863161060
Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.
Weitere zuständige Stellen für Polling
Für andere Unterlagen als das Grundbuch:
Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.
Polling auf einen Blick
- Kreis
- Landkreis Weilheim-Schongau
- Bundesland
- Bayern
- Postleitzahlen
- 82398, 84570
- Gemeindeschlüssel
- 09190142
- Lage
- 47,811° N, 11,132° O
Grundbuchämter in der Umgebung von Polling
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Polling:
Fragen und Antworten zu Polling
Welches Grundbuchamt ist für Polling zuständig?
In Polling bestehen 2 Grundbuchämter: Amtsgericht Weilheim i. OB, Amtsgericht Mühldorf a. Inn. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Die Zuordnung nach Postleitzahl steht auf dieser Seite bei den Ämtern: 82398 gehört zu Amtsgericht Weilheim i. OB, 84570 gehört zu Amtsgericht Mühldorf a. Inn.
Gilt in ganz Polling dasselbe Grundbuchamt?
Nein. Die 2 Grundbuchämter teilen sich das Stadtgebiet, jedes führt die Grundbücher eines Bezirks. Nach Postleitzahl gelesen: 82398 gehört zu Amtsgericht Weilheim i. OB, 84570 gehört zu Amtsgericht Mühldorf a. Inn. Die vollständige Zuordnung steht auf dieser Seite bei den Ämtern. Liegt das Grundstück an einer Bezirksgrenze, entscheidet die Lage und nicht die Postleitzahl.