Grundbuchamt Polling
Für Grundstücke in Polling führt das Amtsgericht Mühldorf a. Inn das Grundbuch.
Polling liegt im Landkreis Weilheim-Schongau, Bayern. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 114,3 km entfernt (Luftlinie).
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Polling“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Polling beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Zuständige Grundbuchämter für Polling
In Polling bestehen 2 Grundbuchämter. Welches für Ihr Grundstück zuständig ist, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt — nicht nach der Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift.
- Innstrasse 1
- 84453 Mühldorf a. Inn
- Telefon: +49863161060
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Polling
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Katasteramt | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Mühldorf a.Inn | Mühldorf a.Inn |
| Grundbuchamt (TEA) | Amtsgericht Weilheim i. OB | Weilheim |
| Bauamt (Bebauungsplan) | Gemeinde Seeshaupt | Seeshaupt |
| Kraftfahrt-Bundesamt | Kraftfahrt-Bundesamt | Flensburg |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Postleitzahlen in Polling
Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Polling: 82398, 84570.
Grundbuchämter in der Umgebung von Polling
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Polling:
Fragen und Antworten zu Polling
Welches Grundbuchamt ist für Polling zuständig?
Für Grundstücke in Polling führt Amtsgericht Mühldorf a. Inn das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Polling dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Polling“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Wie weit ist das Grundbuchamt von Polling entfernt?
Vom Ortsmittelpunkt Polling bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 114,3 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.
Gilt das für alle Postleitzahlen in Polling?
Ja. Amtsgericht Mühldorf a. Inn ist für alle Postleitzahlen in Polling zuständig: 82398, 84570.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Polling liegt zwar im Landkreis Weilheim-Schongau, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Mühldorf a. Inn. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.