Amtsgericht Weilheim i. OB – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Weilheim i. OB, Weilheim. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 27 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 27 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Weilheim i. OB das Grundbuch: