Grundbuchamt Neustadt an der Aisch
Für Grundstücke in Neustadt an der Aisch führt das Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch das Grundbuch.
Neustadt an der Aisch liegt im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Bayern. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Neustadt an der Aisch selbst.
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Neustadt an der Aisch“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Neustadt an der Aisch beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch – Grundbuchamt für Neustadt an der Aisch
- Bamberger Straße 28
- 91413 Neustadt a.d. Aisch
- E-Mail: poststelle.gba@ag-nea.bayern.de
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Neustadt an der Aisch
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Katasteramt | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung | Neustadt |
| Bauamt (Baulastauskunft) | Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch | Neustadt a.d. Aisch |
| Grundbuchamt (TEA) | Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch | Neustadt a.d. Aisch |
| Kraftfahrt-Bundesamt | Kraftfahrt-Bundesamt | Flensburg |
| Bauaktenauskunft | Landratsamt Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim | Neustadt a.d. Aisch |
| Bauamt / Umweltamt | Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim | Neustadt a.d.Aisch |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Grundbuchämter in der Umgebung von Neustadt an der Aisch
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Neustadt an der Aisch:
Fragen und Antworten zu Neustadt an der Aisch
Welches Grundbuchamt ist für Neustadt an der Aisch zuständig?
Für Grundstücke in Neustadt an der Aisch führt Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Neustadt an der Aisch dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Neustadt an der Aisch“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Neustadt an der Aisch liegt zwar im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.