Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch, Neustadt a.d. Aisch. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 35 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
91413 Neustadt a.d. Aisch
- Telefon
- +4991617840
- poststelle.gba@ag-nea.bayern.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 35 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch das Grundbuch:
- Bad Windsheim
- Baudenbach
- Bruckberg
- Buch am Wald
- Burgbernheim
- Burghaslach
- Dachsbach
- Diespeck
- Dietersheim
- Emskirchen
- Ergersheim
- Gallmersgarten
- Gerhardshofen
- Gollhofen
- Greußenheim
- Gutenstetten
- Hagenbüchach
- Illesheim
- Ipsheim
- Langenfeld
- Markt Bibart
- Markt Erlbach
- Markt Taschendorf
- Marktbergel
- Münchsteinach
- Neuhof an der Zenn
- Neustadt an der Aisch
- Oberscheinfeld
- Scheinfeld
- Simmershofen
- Sugenheim
- Trautskirchen
- Uehlfeld
- Uffenheim
- Wilhelmsdorf
Öffnungszeiten
Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich, aber keine Terminpflicht genannt
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026