Grundbuchamt Oberscheinfeld

Für Grundstücke in Oberscheinfeld führt das Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch das Grundbuch.

Oberscheinfeld liegt im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Bayern. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 19,2 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Oberscheinfeld“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Oberscheinfeld beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch – Grundbuchamt für Oberscheinfeld

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Oberscheinfeld

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Katasteramt Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neustadt
Bauamt (Baulastauskunft) Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch Neustadt a.d. Aisch
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch Neustadt a.d. Aisch
Bauaktenauskunft Landratsamt Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim Neustadt a.d. Aisch
Bauamt / Umweltamt Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Neustadt a.d.Aisch

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Grundbuchämter in der Umgebung von Oberscheinfeld

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Oberscheinfeld:

Fragen und Antworten zu Oberscheinfeld

Welches Grundbuchamt ist für Oberscheinfeld zuständig?

Für Grundstücke in Oberscheinfeld führt Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Oberscheinfeld dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Oberscheinfeld“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Oberscheinfeld entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Oberscheinfeld bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 19,2 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Oberscheinfeld liegt zwar im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Neustadt a.d. Aisch. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.