Grundbuchamt Sachsenbrunn

Für Grundstücke in Sachsenbrunn führt das Amtsgericht Hildburghausen das Grundbuch.

Sachsenbrunn liegt im Landkreis Hildburghausen, Thüringen. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 15,6 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Sachsenbrunn“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Sachsenbrunn beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht Hildburghausen – Grundbuchamt für Sachsenbrunn

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Sachsenbrunn

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Hildburghausen Hildburghausen
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Hildburghausen Hildburghausen
Bauamt / Umweltamt Landratsamt Hildburghausen Hildburghausen
Katasteramt Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Leinefelde-Worbis

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Öffnungszeiten

Montag 09:00–12:00 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten)
Dienstag 09:00–12:00 Uhr (Nachlassgericht und Grundbuchamt, abweichende Sprechzeiten)
Mittwoch 09:00–12:00 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten)
Donnerstag 09:00–12:00 Uhr (Nachlassgericht und Grundbuchamt, abweichende Sprechzeiten)
Donnerstag 13:30–15:30 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten Donnerstagnachmittag)
Freitag 09:00–12:00 Uhr (Allgemeine Sprechzeiten)

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Grundbuchämter in der Umgebung von Sachsenbrunn

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Sachsenbrunn:

Fragen und Antworten zu Sachsenbrunn

Welches Grundbuchamt ist für Sachsenbrunn zuständig?

Für Grundstücke in Sachsenbrunn führt Amtsgericht Hildburghausen das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Sachsenbrunn dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Sachsenbrunn“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Sachsenbrunn entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Sachsenbrunn bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 15,6 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Sachsenbrunn liegt zwar im Landkreis Hildburghausen, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Hildburghausen. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.