Amtsgericht Fürth – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Fürth, Fürth. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 15 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Fürth Bäumenstraße 32 · 90762 Fürth
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Fürth Bäumenstraße 32
90762 Fürth
Telefon
+49 911 7438-300
Fax
+499117438333
E-Mail
poststelle.gba@ag-fue.bayern.de
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 15 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Fürth das Grundbuch:

Öffnungszeiten

Grundbuchamt telefonisch erreichbar

Mo–Fr 08:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.

Persönliche Vorsprachen müssen über den Bürgerservice im Hauptgebäude Hallstraße 1 erfolgen oder telefonisch abgesprochen werden.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Leistungen laut Amt

  • Grundbuchauszug erteilen – Grundbuchausdruck (Blattabschrift) kann beantragt werden; Antrag per Post, Telefax, Email oder online über BayernID möglich; Einsicht nur persönlich mit Personalausweis.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026