Grundbuchamt Gelsenkirchen
Für Grundstücke in Gelsenkirchen führt das Amtsgericht Gelsenkirchen das Grundbuch.
Gelsenkirchen liegt im Gelsenkirchen, Stadt, Nordrhein-Westfalen. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Gelsenkirchen selbst.
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Gelsenkirchen“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Gelsenkirchen beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Amtsgericht Gelsenkirchen – Grundbuchamt für Gelsenkirchen
- Bochumer Straße 79
- 45886 Gelsenkirchen
- Telefon: +49209148990
- Amtswebsite
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Gelsenkirchen
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Grundbuchamt (TEA) | Amtsgericht Gelsenkirchen | Gelsenkirchen |
| Kraftfahrt-Bundesamt | Kraftfahrt-Bundesamt | Flensburg |
| Bauamt (Bebauungsplan) | Referat 63-Bauordnung und Bauverwaltung | Gelsenkirchen |
| Bauamt / Umweltamt | Stadt Gelsenkirchen | Gelsenkirchen |
| Bauamt (Baulastauskunft) | Stadt Gelsenkirchen | Gelsenkirchen |
| Bauaktenauskunft | Stadt Gelsenkirchen | Gelsenkirchen |
| Katasteramt | Stadt Gelsenkirchen / Rathaus Buer | Gelsenkirchen |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Postleitzahlen in Gelsenkirchen
Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Gelsenkirchen: 45879, 45881, 45883, 45884, 45886, 45888, 45889, 45891, 45892, 45894, 45896, 45897, 45899.
Grundbuchämter in der Umgebung von Gelsenkirchen
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Gelsenkirchen:
Fragen und Antworten zu Gelsenkirchen
Welches Grundbuchamt ist für Gelsenkirchen zuständig?
Für Grundstücke in Gelsenkirchen führt Amtsgericht Gelsenkirchen das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Gelsenkirchen dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Gelsenkirchen“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Gilt das für alle Postleitzahlen in Gelsenkirchen?
Ja. Amtsgericht Gelsenkirchen ist für alle Postleitzahlen in Gelsenkirchen zuständig: 45879, 45881, 45883, 45884, 45886, 45888, 45889, 45891, 45892, 45894, 45896, 45897, 45899.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Gelsenkirchen liegt zwar im Gelsenkirchen, Stadt, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Gelsenkirchen. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.