Amtsgericht Gelsenkirchen – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Gelsenkirchen, Gelsenkirchen. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 1 Ort.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
45886 Gelsenkirchen
- Telefon
- +49209148990
- Fax
- +4920914899111
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 1 Ort
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Gelsenkirchen das Grundbuch:
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.
Es gibt eine Terminbuchung als Online-Angebot und Hinweise auf Terminvereinbarungen. Eine Pflicht wird nicht erwähnt.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026