Amtsgericht Gelsenkirchen – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Gelsenkirchen, Gelsenkirchen. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 1 Ort.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Gelsenkirchen Bochumer Straße 79 · 45886 Gelsenkirchen
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Gelsenkirchen Bochumer Straße 79
45886 Gelsenkirchen
Telefon
+49209148990
Fax
+4920914899111
Web
Offizielle Amtswebsite
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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 1 Ort

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Gelsenkirchen das Grundbuch:

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.

Es gibt eine Terminbuchung als Online-Angebot und Hinweise auf Terminvereinbarungen. Eine Pflicht wird nicht erwähnt.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026