Grundbuchamt Hundsbach
Für Grundstücke in Hundsbach führt das Amtsgericht Bad Sobernheim das Grundbuch.
Hundsbach liegt im Landkreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 10,6 km entfernt (Luftlinie).
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Hundsbach“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Hundsbach beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Amtsgericht Bad Sobernheim – Grundbuchamt für Hundsbach
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Hundsbach
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Kraftfahrt-Bundesamt | Kraftfahrt-Bundesamt | Flensburg |
| Bauamt (Baulastauskunft) | Landkreis Bad Kreuznach | Bad Kreuznach |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Öffnungszeiten
| Montag | 09:00–12:00 Uhr (Nachmittags nur nach Vereinbarung) |
|---|---|
| Dienstag | 09:00–12:00 Uhr (In Nachlasssachen nur Dienstags und Donnerstags) |
| Mittwoch | 09:00–12:00 Uhr (Nachmittags nur nach Vereinbarung) |
| Donnerstag | 09:00–12:00 Uhr (In Nachlasssachen nur Dienstags und Donnerstags; Nachmittags nur nach Vereinbarung) |
| Freitag | 09:00–12:00 Uhr (Nachmittags nur nach Vereinbarung) |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Grundbuchämter in der Umgebung von Hundsbach
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Hundsbach:
Fragen und Antworten zu Hundsbach
Welches Grundbuchamt ist für Hundsbach zuständig?
Für Grundstücke in Hundsbach führt Amtsgericht Bad Sobernheim das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Hundsbach dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Hundsbach“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Wie weit ist das Grundbuchamt von Hundsbach entfernt?
Vom Ortsmittelpunkt Hundsbach bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 10,6 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Hundsbach liegt zwar im Landkreis Bad Kreuznach, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Bad Sobernheim. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.