Amtsgericht Bad Sobernheim – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Bad Sobernheim, Bad Sobernheim. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 21 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
55566 Bad Sobernheim
- Telefon
- +49675193130
- Fax
- +496751931350
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 21 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Bad Sobernheim das Grundbuch:
Öffnungszeiten
Nachmittags nur nach Vereinbarung
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Zuständigkeit laut Amt
Das Amtsgericht Bad Sobernheim ist zuständig für alle Verfahrensbereiche (Zivil- und Familiensachen, Strafsachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und bietet die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation. Es informiert über Elektronischen Rechtsverkehr, das Landestransparenzgesetz (LTranspG) und den Datenschutz. Der Datenschutzbeauftragte ist Richter am Amtsgericht Marcel Heeg.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026