Grundbuchamt Leutesdorf

Für Grundstücke in Leutesdorf führt das Amtsgericht Linz am Rhein das Grundbuch.

Leutesdorf liegt im Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 14,9 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Leutesdorf“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Leutesdorf beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht Linz am Rhein – Grundbuchamt für Leutesdorf

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Leutesdorf

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Bauamt (Bebauungsplan) Gemeindebüro Vettelschoß Vettelschoß
Bauamt (Baulastauskunft) Kreisverwaltung Neuwied Neuwied

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Öffnungszeiten

Montag 09:00–12:00 Uhr
Dienstag 09:00–12:00 Uhr
Mittwoch 09:00–12:00 Uhr
Donnerstag 09:00–12:00 Uhr
Donnerstag 13:30–14:30 Uhr (Zusätzliche Sprechzeit Donnerstagnachmittag)
Freitag 09:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Grundbuchämter in der Umgebung von Leutesdorf

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Leutesdorf:

Fragen und Antworten zu Leutesdorf

Welches Grundbuchamt ist für Leutesdorf zuständig?

Für Grundstücke in Leutesdorf führt Amtsgericht Linz am Rhein das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Leutesdorf dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Leutesdorf“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Leutesdorf entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Leutesdorf bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 14,9 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Leutesdorf liegt zwar im Landkreis Neuwied, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Linz am Rhein. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.