Amtsgericht Linz am Rhein – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Linz am Rhein, Linz am Rhein. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 14 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Linz am Rhein Am Konvikt 10 · 53545 Linz am Rhein
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Linz am Rhein Am Konvikt 10
53545 Linz am Rhein
Telefon
+492644947110
Fax
+492644947109
E-Mail
aglin@ko.mjv.rlp.de
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 14 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Linz am Rhein das Grundbuch:

Öffnungszeiten

Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Barrierefreiheit und Anfahrt

  • Rollstuhlgerecht: ja
  • Das Gericht verfügt über einen barrierefreien Zugang zum Gebäude.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Zuständigkeit laut Amt

Das Amtsgericht bietet Serviceleistungen in den Bereichen Aufgebotsverfahren, Betreuung/Vorsorgevollmacht, Gerichtsvollzieher, Grundbuchamt, Hinterlegung, Nachlassangelegenheiten, Rechtsantragstelle und Beratungshilfe, Prozess-/Verfahrenskostenhilfe, Schiedspersonen und Schiedsamt, Vormundschaft, Zeugenkontaktstelle und Zwangsversteigerung.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026