Grundbuchamt Erlenbach am Main
Für Grundstücke in Erlenbach am Main führt das Amtsgericht Obernburg am Main das Grundbuch.
Erlenbach am Main liegt im Landkreis Miltenberg, Bayern. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 4,3 km entfernt (Luftlinie).
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Erlenbach am Main“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Erlenbach am Main beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Amtsgericht Obernburg am Main – Grundbuchamt für Erlenbach am Main
- Römerstraße 80
- 63785 Obernburg
- Telefon: +496022628128
- E-Mail: poststelle.gba@ag-obb.bayern.de
- Amtswebsite
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Erlenbach am Main
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Katasteramt | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Miltenberg | Aschaffenburg |
| Grundbuchamt (TEA) | Amtsgericht Obernburg am Main | Obernburg |
| Bauamt (Baulastauskunft) | Bauamt Eichenbühl | Eichenbühl |
| Bauamt (Bebauungsplan) | Gemeinde Mömlingen | Mömlingen |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00–12:00 Uhr (nachmittags nach vorheriger Vereinbarung) |
|---|---|
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr (nachmittags nach vorheriger Vereinbarung) |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr (nachmittags nach vorheriger Vereinbarung) |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr (nachmittags nach vorheriger Vereinbarung) |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr (nachmittags nach vorheriger Vereinbarung) |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Grundbuchämter in der Umgebung von Erlenbach am Main
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Erlenbach am Main:
Fragen und Antworten zu Erlenbach am Main
Welches Grundbuchamt ist für Erlenbach am Main zuständig?
Für Grundstücke in Erlenbach am Main führt Amtsgericht Obernburg am Main das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Erlenbach am Main dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Erlenbach am Main“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Wie weit ist das Grundbuchamt von Erlenbach am Main entfernt?
Vom Ortsmittelpunkt Erlenbach am Main bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 4,3 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Erlenbach am Main liegt zwar im Landkreis Miltenberg, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Obernburg am Main. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.