Grundbuchamt Reiser, Gemeinde Gars am Inn
Für Grundstücke in Reiser, Gemeinde Gars am Inn führt das Amtsgericht Mühldorf a. Inn das Grundbuch.
Reiser, Gemeinde Gars am Inn liegt im Landkreis Mühldorf am Inn, Bayern. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 18,6 km entfernt (Luftlinie).
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Reiser, Gemeinde Gars am Inn“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Reiser, Gemeinde Gars am Inn beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Amtsgericht Mühldorf a. Inn – Grundbuchamt für Reiser, Gemeinde Gars am Inn
- Innstrasse 1
- 84453 Mühldorf a. Inn
- Telefon: +49863161060
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Reiser, Gemeinde Gars am Inn
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Grundbuchamt (TEA) | Amtsgericht Mühldorf a. Inn | Mühldorf a. Inn |
| Kraftfahrt-Bundesamt | Kraftfahrt-Bundesamt | Flensburg |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Grundbuchämter in der Umgebung von Reiser, Gemeinde Gars am Inn
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Reiser, Gemeinde Gars am Inn:
Fragen und Antworten zu Reiser, Gemeinde Gars am Inn
Welches Grundbuchamt ist für Reiser, Gemeinde Gars am Inn zuständig?
Für Grundstücke in Reiser, Gemeinde Gars am Inn führt Amtsgericht Mühldorf a. Inn das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Reiser, Gemeinde Gars am Inn dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Reiser, Gemeinde Gars am Inn“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Wie weit ist das Grundbuchamt von Reiser, Gemeinde Gars am Inn entfernt?
Vom Ortsmittelpunkt Reiser, Gemeinde Gars am Inn bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 18,6 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Reiser, Gemeinde Gars am Inn liegt zwar im Landkreis Mühldorf am Inn, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Mühldorf a. Inn. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.