Grundbuchamt Garching an der Alz

Für Grundstücke in Garching an der Alz führt das Amtsgericht Altötting das Grundbuch.

Garching an der Alz liegt im Landkreis Altötting, Bayern. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 12,3 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Garching an der Alz“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Garching an der Alz beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht Altötting – Grundbuchamt für Garching an der Alz

Amtsgericht Altötting Routenplaner öffnen

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Garching an der Alz

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Katasteramt Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Mühldorf a.Inn Mühldorf a.Inn
Bauamt (Baulastauskunft) Amtsgericht Altötting Altötting
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Altötting Altötting
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Grundbuchämter in der Umgebung von Garching an der Alz

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Garching an der Alz:

Fragen und Antworten zu Garching an der Alz

Welches Grundbuchamt ist für Garching an der Alz zuständig?

Für Grundstücke in Garching an der Alz führt Amtsgericht Altötting das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Garching an der Alz dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Garching an der Alz“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Garching an der Alz entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Garching an der Alz bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 12,3 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Garching an der Alz liegt zwar im Landkreis Altötting, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Altötting. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.