Grundbuchamt Neu-Ulm
Für Grundstücke in Neu-Ulm führt das Amtsgericht Neu-Ulm (BAY) das Grundbuch.
Neu-Ulm liegt im Neu-Ulm, Bayern. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Neu-Ulm selbst.
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Neu-Ulm“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Neu-Ulm beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Amtsgericht Neu-Ulm (BAY) – Grundbuchamt für Neu-Ulm
- Schützenstraße 60
- 89231 Neu-Ulm (BAY)
- Telefon: +4973170793220
- E-Mail: poststelle@ag-nu.bayern.de
- Amtswebsite
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Neu-Ulm
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Katasteramt | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neu-Ulm | Günzburg |
| Bauamt (Baulastauskunft) | Amtsgericht Neu-Ulm | Neu-Ulm |
| Grundbuchamt (TEA) | Amtsgericht Neu-Ulm (BAY) | Neu-Ulm (BAY) |
| Bauamt (Bebauungsplan) | Gemeinde Elchingen | Elchingen |
| Kraftfahrt-Bundesamt | Kraftfahrt-Bundesamt | Flensburg |
| Bauamt / Umweltamt | Landratsamt Neu-Ulm | Neu-Ulm |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00–12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Postleitzahlen in Neu-Ulm
Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Neu-Ulm: 89231, 89233.
Grundbuchämter in der Umgebung von Neu-Ulm
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Neu-Ulm:
Fragen und Antworten zu Neu-Ulm
Welches Grundbuchamt ist für Neu-Ulm zuständig?
Für Grundstücke in Neu-Ulm führt Amtsgericht Neu-Ulm (BAY) das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Neu-Ulm dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Neu-Ulm“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Gilt das für alle Postleitzahlen in Neu-Ulm?
Ja. Amtsgericht Neu-Ulm (BAY) ist für alle Postleitzahlen in Neu-Ulm zuständig: 89231, 89233.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Neu-Ulm liegt zwar im Neu-Ulm, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Neu-Ulm (BAY). Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.