Grundbuchamt Rettenbach

Für Grundstücke in Rettenbach führt das Amtsgericht Cham das Grundbuch.

Rettenbach liegt im Landkreis Günzburg, Bayern. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 188,8 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Rettenbach“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Rettenbach beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Zuständige Grundbuchämter für Rettenbach

In Rettenbach bestehen 2 Grundbuchämter. Welches für Ihr Grundstück zuständig ist, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt — nicht nach der Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift.

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Rettenbach

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Bauamt (Baulastauskunft) Amtsgericht Günzburg Günzburg
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Günzburg Günzburg
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Bauamt / Umweltamt Landratsamt Günzburg Günzburg

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Öffnungszeiten

Montag 08:00–12:00 Uhr
Dienstag 08:00–12:00 Uhr
Mittwoch 08:00–12:00 Uhr
Donnerstag 08:00–12:00 Uhr
Freitag 08:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Postleitzahlen in Rettenbach

Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Rettenbach: 89364, 93191.

Grundbuchämter in der Umgebung von Rettenbach

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Rettenbach:

Fragen und Antworten zu Rettenbach

Welches Grundbuchamt ist für Rettenbach zuständig?

Für Grundstücke in Rettenbach führt Amtsgericht Cham das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Rettenbach dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Rettenbach“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Rettenbach entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Rettenbach bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 188,8 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Rettenbach?

Ja. Amtsgericht Cham ist für alle Postleitzahlen in Rettenbach zuständig: 89364, 93191.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Rettenbach liegt zwar im Landkreis Günzburg, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Cham. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.