Grundbuchamt Steinbach am Wald

Für Grundstücke in Steinbach am Wald führt das Amtsgericht Kronach das Grundbuch.

Steinbach am Wald liegt im Landkreis Kronach, Bayern. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 22,3 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Steinbach am Wald“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Steinbach am Wald beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht Kronach – Grundbuchamt für Steinbach am Wald

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Steinbach am Wald

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Bauamt (Baulastauskunft) Amtsgericht Kronach Kronach
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Kronach Kronach
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Bauamt / Umweltamt Landratsamt Landkreis Kronach Kronach
Bauamt (Bebauungsplan) Sachgebiet 420 Kronach

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Grundbuchämter in der Umgebung von Steinbach am Wald

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Steinbach am Wald:

Fragen und Antworten zu Steinbach am Wald

Welches Grundbuchamt ist für Steinbach am Wald zuständig?

Für Grundstücke in Steinbach am Wald führt Amtsgericht Kronach das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Steinbach am Wald dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Steinbach am Wald“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Steinbach am Wald entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Steinbach am Wald bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 22,3 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Steinbach am Wald liegt zwar im Landkreis Kronach, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Kronach. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.