Grundbuchamt Fehrbellin
Für Grundstücke in Fehrbellin führt das Amtsgericht Neuruppin das Grundbuch.
Fehrbellin liegt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 13 km entfernt (Luftlinie).
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Fehrbellin“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Fehrbellin beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Amtsgericht Neuruppin – Grundbuchamt für Fehrbellin
- Karl-Marx-Straße 18a
- 16816 Neuruppin
- Telefon: +4933913950
- Amtswebsite
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Fehrbellin
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Katasteramt | Landkreis Ostprignitz-Ruppin | Neuruppin |
| Bauamt / Umweltamt | Landkreis Ostprignitz-Ruppin | Neuruppin |
| Bauamt (Baulastauskunft) | Landkreis Ostprignitz-Ruppin | Neuruppin |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Öffnungszeiten
| Montag | 09:00–11:30 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 13:30–16:30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen (keine Sprechzeiten) |
| Donnerstag | 09:00–11:30 Uhr |
| Freitag | 09:00–11:30 Uhr |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Grundbuchämter in der Umgebung von Fehrbellin
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Fehrbellin:
Fragen und Antworten zu Fehrbellin
Welches Grundbuchamt ist für Fehrbellin zuständig?
Für Grundstücke in Fehrbellin führt Amtsgericht Neuruppin das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Fehrbellin dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Fehrbellin“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Wie weit ist das Grundbuchamt von Fehrbellin entfernt?
Vom Ortsmittelpunkt Fehrbellin bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 13 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Fehrbellin liegt zwar im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Neuruppin. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.