Grundbuchamt Neuruppin

Für Grundstücke in Neuruppin führt das Amtsgericht Neuruppin das Grundbuch. Neuruppin liegt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Neuruppin selbst.

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts – eine Anschrift „Grundbuchamt Neuruppin“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Zuständiges Amt Amtsgericht Neuruppin Grundbuchamt · Karl-Marx-Straße 18a · 16816 Neuruppin
Unbeglaubigt10,00 €
Beglaubigt20,00 €
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Neuruppin – Grundbuchamt für Neuruppin

Amtsgericht Neuruppin Karl-Marx-Straße 18a
16816 Neuruppin
Telefon
+4933913950
Web
Amtswebsite
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Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Neuruppin beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

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    Objekt angebenAdresse des Grundstücks, optional Gemarkung und Flurstück.
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    Berechtigtes Interesse nachweisenEigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht, Gläubiger oder Erbe.
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    Zustellweg wählenPer E-Mail als PDF oder postalisch als beglaubigte Ausfertigung.
Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte bzw. Flurkarte/Katasterkarte
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Weitere zuständige Stellen für Neuruppin

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Bauamt (Bebauungsplan) Dezernat für Bauen, Ordnung, Umwelt Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Neuruppin Neuruppin
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
ImmoWert Experts Immowert Experts Sachverständige Ingenieure und Verlagsgesellschaft mbH Pirna
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Katasteramt Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin
Bauamt / Umweltamt Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Postleitzahlen in Neuruppin

Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Neuruppin.

16816 16827

Grundbuchämter in der Umgebung von Neuruppin

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Neuruppin:

Öffnungszeiten

Mo, Do, Fr 09:00–11:30 Uhr
Di 13:30–16:30 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Fragen und Antworten zu Neuruppin

Welches Grundbuchamt ist für Neuruppin zuständig?

Für Grundstücke in Neuruppin führt Amtsgericht Neuruppin das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Neuruppin dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Neuruppin“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Neuruppin?

Ja. Amtsgericht Neuruppin ist für alle Postleitzahlen in Neuruppin zuständig: 16816, 16827.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Neuruppin liegt zwar im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Neuruppin. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.