Grundbuchamt Märkisch Linden

Grundbuchauszug für Märkisch Linden online beantragen

Für Grundstücke in Märkisch Linden führt das Amtsgericht Neuruppin das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Neuruppin, rund 6,4 km östlich von Märkisch Linden (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Neuruppin Grundbuchamt · in Neuruppin, 6,4 km östlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Neuruppin – Grundbuchamt für Märkisch Linden

Amtsgericht Neuruppin Karl-Marx-Straße 18a
16816 Neuruppin
Telefon
+4933913950
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo, Do, Fr 09:00–11:30 Uhr; Di 13:30–16:30 Uhr
Entfernung
6,4 km östlich von Märkisch Linden (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Neuruppin: Öffnungszeiten und alle 22 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Neuruppin

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Märkisch Linden online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Märkisch Linden ist das in der Regel das Amtsgericht Neuruppin.

Ort16818 Märkisch Linden

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Märkisch Linden

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Katasteramt Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin, 6,4 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin, 6,4 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin, 6,4 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Märkisch Linden

Stichtag 01.01.2026

Mischgebiet 12 €/m² 6,00–90 € (14)
Gewerbe / Industrie 36 €/m² 36–36 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LGB, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.