Grundbuchamt Ohlstadt

Für Grundstücke in Ohlstadt führt das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen das Grundbuch.

Ohlstadt liegt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 18,8 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Ohlstadt“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Ohlstadt beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen – Grundbuchamt für Ohlstadt

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Ohlstadt

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Katasteramt Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung Weilheim Oberbayern Weilheim i. OB
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen Garmisch-Partenkirchen
Bauamt (Baulastauskunft) Bauamt in Unterammergau Unterammergau
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Grundbuchämter in der Umgebung von Ohlstadt

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Ohlstadt:

Fragen und Antworten zu Ohlstadt

Welches Grundbuchamt ist für Ohlstadt zuständig?

Für Grundstücke in Ohlstadt führt Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Ohlstadt dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Ohlstadt“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Ohlstadt entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Ohlstadt bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 18,8 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Ohlstadt liegt zwar im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.