Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, Garmisch-Partenkirchen. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 20 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen Rathausplatz 11 · 82467 Garmisch-Partenkirchen
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon
08821 / 928-0
Fax
+498821928100
E-Mail
poststelle@ag-gap.bayern.de
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Routenplaner öffnen
Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 20 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen das Grundbuch: