Grundbuchamt Gera

Für Grundstücke in Gera führt das Amtsgericht Gera das Grundbuch. Gera liegt im Gera, Stadt, Thüringen. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Gera selbst.

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts – eine Anschrift „Grundbuchamt Gera“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Zuständiges Amt Amtsgericht Gera Grundbuchamt · Rudolf-Diener-Str. 1 · 07545 Gera
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Gera – Grundbuchamt für Gera

Amtsgericht Gera Rudolf-Diener-Str. 1
07545 Gera
Telefon
+493658342024
E-Mail
agger.grundbuchamt@justiz.thueringen.de
Web
Amtswebsite
Routenplaner öffnen
Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs. Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Gera beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

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    Objekt angebenAdresse des Grundstücks, optional Gemarkung und Flurstück.
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    Berechtigtes Interesse nachweisenEigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht, Gläubiger oder Erbe.
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    Zustellweg wählenPer E-Mail als PDF oder postalisch als beglaubigte Ausfertigung.
Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte bzw. Flurkarte/Katasterkarte
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Weitere zuständige Stellen für Gera

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Bauamt (Bebauungsplan) Amt für Bauordnung und Denkmalschutz Gera
Bauamt (Baulastauskunft) Amt für Bauordnung und Denkmalschutz Gera Gera
Katasteramt Amt für Geoinformation,Bodenordnung und Liegenschaften Thüringen Erfurt
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Gera Gera
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Bauaktenauskunft Stadt Gera Gera
Bauamt / Umweltamt Umweltamt Gera Gera

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Postleitzahlen in Gera

Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Gera.

07545 07546 07548 07549 07551 07552

Grundbuchämter in der Umgebung von Gera

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Gera:

Fragen und Antworten zu Gera

Welches Grundbuchamt ist für Gera zuständig?

Für Grundstücke in Gera führt Amtsgericht Gera das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Gera dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Gera“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Gera?

Ja. Amtsgericht Gera ist für alle Postleitzahlen in Gera zuständig: 07545, 07546, 07548, 07549, 07551, 07552.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Gera liegt zwar im Gera, Stadt, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Gera. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.