Grundbuchamt Stolzenau

Für Grundstücke in Stolzenau führt das Amtsgericht Stolzenau das Grundbuch.

Stolzenau liegt im Landkreis Nienburg/Weser, Niedersachsen. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Stolzenau selbst.

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Stolzenau“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Stolzenau beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht Stolzenau – Grundbuchamt für Stolzenau

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Stolzenau

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Nienburg Nienburg
Bauamt / Umweltamt Landkreis Nienburg (Weser) Nienburg
Katasteramt LGL Niedersachsen-Nienburg Nienburg (Weser)

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Öffnungszeiten

Montag 09:00–12:00 Uhr
Dienstag 09:00–12:00 Uhr
Mittwoch 09:00–12:00 Uhr
Donnerstag 09:00–12:00 Uhr
Donnerstag 14:00–15:30 Uhr (Donnerstag nachmittags)
Freitag 09:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Grundbuchämter in der Umgebung von Stolzenau

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Stolzenau:

Fragen und Antworten zu Stolzenau

Welches Grundbuchamt ist für Stolzenau zuständig?

Für Grundstücke in Stolzenau führt Amtsgericht Stolzenau das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Stolzenau dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Stolzenau“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Stolzenau liegt zwar im Landkreis Nienburg/Weser, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Stolzenau. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.