Grundbuchamt Liebenau

Grundbuchauszug für Liebenau online beantragen

Für Grundstücke in Liebenau führt das Amtsgericht Nienburg (Weser) das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Nienburg (Weser), rund 10,7 km nordöstlich von Liebenau (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Nienburg (Weser) Grundbuchamt · in Nienburg (Weser), 10,7 km nordöstlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Nienburg (Weser) – Grundbuchamt für Liebenau

Amtsgericht Nienburg (Weser) Berliner Ring 98
31582 Nienburg (Weser)
Telefon
+49502160750
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr
Entfernung
10,7 km nordöstlich von Liebenau (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Nienburg (Weser): Öffnungszeiten und alle 23 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Nienburg (Weser)

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Liebenau online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Liebenau ist das in der Regel das Amtsgericht Nienburg (Weser).

Ort31618 Liebenau

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Liebenau

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte Sulingen-Verden
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 243,7 km
Katasteramt LGL Niedersachsen-Nienburg Nienburg (Weser), 10,7 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Liebenau

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 63 €/m² 32–94 € (11)
Mischgebiet 44 €/m² 18–62 € (9)
Gewerbe / Industrie 8,00 €/m² 8,00–8,00 € (4)
Landwirtschaftliche Flächen 3,30 €/m² 1,70–4,90 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.