Grundbuchamt Landesbergen

Grundbuchauszug für Landesbergen online beantragen

Für Grundstücke in Landesbergen führt das Amtsgericht Stolzenau das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Stolzenau, rund 5,9 km südwestlich von Landesbergen (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Stolzenau Grundbuchamt · in Stolzenau, 5,9 km südwestlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Stolzenau – Grundbuchamt für Landesbergen

Amtsgericht Stolzenau Weserstraße 6
31592 Stolzenau
Telefon
+4957617090
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr
Entfernung
5,9 km südwestlich von Landesbergen (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Stolzenau: Öffnungszeiten und alle 10 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Stolzenau

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Landesbergen online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Landesbergen ist das in der Regel das Amtsgericht Stolzenau.

Ort31628 Landesbergen

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Landesbergen

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte Sulingen-Verden

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Landesbergen auf einen Blick

Kreis
Landkreis Nienburg/Weser
Bundesland
Niedersachsen
Postleitzahl
31628
Gemeindeschlüssel
03256017
Lage
52,556° N, 9,125° O

Ebenfalls Amtsgericht Stolzenau

Nachbarorte mit demselben Grundbuchamt, ab Landesbergen:

Bodenrichtwerte in Landesbergen

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 48 €/m² 35–54 € (7)
Mischgebiet 27 €/m² 18–38 € (7)
Gewerbe / Industrie 18 €/m² 18–18 € (1)
Landwirtschaftliche Flächen 2,20 €/m² 1,30–3,10 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.