Amtsgericht Stolzenau – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Stolzenau, Stolzenau. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 10 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Stolzenau Weserstraße 6 · 31592 Stolzenau
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Stolzenau Weserstraße 6
31592 Stolzenau
Telefon
+4957617090
Fax
+49576170967
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 10 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Stolzenau das Grundbuch:

Öffnungszeiten

Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich. Telefonisch: 05761-709-0.

Andere Termine sind nur nach Vereinbarung möglich; telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Zahlungsarten

Überweisung

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026