Grundbuchamt Saarbrücken
Für Grundstücke in Saarbrücken führt das Amtsgericht Saarbrücken das Grundbuch. Saarbrücken liegt im Regionalverband Saarbrücken, Saarland. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Saarbrücken selbst.
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts – eine Anschrift „Grundbuchamt Saarbrücken“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Amtsgericht Saarbrücken – Grundbuchamt für Saarbrücken
66121 Saarbrücken
- Telefon
- +496815013948
- poststelle-sgba@agsb.justiz.saarland.de
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs. Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Saarbrücken beantragen
In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- 1Objekt angebenAdresse des Grundstücks, optional Gemarkung und Flurstück.
- 2Berechtigtes Interesse nachweisenEigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht, Gläubiger oder Erbe.
- 3Zustellweg wählenPer E-Mail als PDF oder postalisch als beglaubigte Ausfertigung.
- Grundbuchauszug
- Liegenschaftskarte bzw. Flurkarte/Katasterkarte
- Teilungserklärung
- Altlastenverzeichnis
- Baulastenverzeichnis
- Erschließungsbescheinigung
- Bebauungsplan
Weitere zuständige Stellen für Saarbrücken
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Postleitzahlen in Saarbrücken
Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Saarbrücken.
Grundbuchämter in der Umgebung von Saarbrücken
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Saarbrücken:
Fragen und Antworten zu Saarbrücken
Welches Grundbuchamt ist für Saarbrücken zuständig?
Für Grundstücke in Saarbrücken führt Amtsgericht Saarbrücken das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Saarbrücken dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Saarbrücken“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Gilt das für alle Postleitzahlen in Saarbrücken?
Ja. Amtsgericht Saarbrücken ist für alle Postleitzahlen in Saarbrücken zuständig: 66111, 66113, 66115, 66117, 66119, 66121, 66123, 66125, 66126, 66127, 66128, 66129, 66130, 66131, 66132, 66133.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Saarbrücken liegt zwar im Regionalverband Saarbrücken, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Saarbrücken. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.