Amtsgericht Saarbrücken – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Saarbrücken, Saarbrücken. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 52 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
66121 Saarbrücken
- Telefon
- +496815013948
- Fax
- +496815014040
- poststelle-sgba@agsb.justiz.saarland.de
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 52 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Saarbrücken das Grundbuch:
- Beckingen
- Bexbach
- Blieskastel
- Bous
- Dillingen
- Ensdorf
- Eppelborn
- Freisen
- Friedrichsthal
- Gersheim
- Großrosseln
- Heusweiler
- Homburg
- Illingen
- Kirkel
- Kleinblittersdorf
- Lebach
- Losheim am See
- Mandelbachtal
- Marpingen
- Merchweiler
- Merzig
- Mettlach
- Nalbach
- Namborn
- Neunkirchen/Saar
- Nohfelden
- Nonnweiler
- Oberthal
- Ottweiler
- Perl
- Püttlingen
- Quierschied
- Rehlingen-Siersburg
- Riegelsberg
- Saarbrücken
- Saarlouis
- Saarwellingen
- Sankt Ingbert
- Sankt Wendel
- Schiffweiler
- Schmelz
- Schwalbach
- Spiesen-Elversberg
- Sulzbach/Saar
- Tholey
- Völklingen
- Wadern
- Wadgassen
- Wallerfangen
- Weiskirchen
- Überherrn