Amtsgericht Bremen – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Bremen, Bremen. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 1 Ort.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
28195 Bremen
- Telefon
- +494213610
- Fax
- +4942149634851
- grundbuchamt@amtsgericht.bremen.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 1 Ort
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Bremen das Grundbuch:
Öffnungszeiten
Grundbuchamt
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist erforderlich. Telefonisch: 0421 361 59212 oder 0421 361 13219.
Vorsprachen beim Nachlassgericht ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung; Antragsaufnahme in der Rechtsantragstelle nur nach Terminabsprache; Grundbuch- und Grundakteneinsicht nur nach Terminabsprache.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Zuständigkeit laut Amt
Das Amtsgericht Bremen ist zuständig für Familiensachen, Grundbuchsachen, Mahnsachen, Insolvenzsachen, Nachlasssachen, Strafsachen, Registersachen, Zivilsachen, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Betreuungssachen. Die Rechtsantragstelle ist zuständig für alle Angelegenheiten des Amtsgerichts mit Ausnahme von Grundbuch- und Zwangsversteigerungssachen.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Leistungen laut Amt
- Grundbuchauszug erteilen – wird mit 10,00 € in Rechnung gestellt; Anträge müssen schriftlich gestellt werden
- Einsicht ins Grundbuch – nur nach vorheriger Terminabsprache; schriftlicher und begründeter Antrag erforderlich
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026