Amtsgericht Burgdorf – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Burgdorf, Burgdorf. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 2 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
31303 Burgdorf
- Telefon
- (0 51 36) 8 97-0
- Fax
- +495136897299
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Öffnungszeiten
Sprechzeiten
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist erforderlich. Telefonisch: (0 51 36) 8 97-0.
Sprechzeiten: Montag - Freitag 09:00 - 12:00. Termine für Rechtsantragsstelle, Beratungshilfe und Nachlassgericht müssen telefonisch vereinbart werden.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Barrierefreiheit und Anfahrt
- Rollstuhlgerecht: ja
- Das Amtsgericht Burgdorf verfügt über einen barrierefreien Zugang.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Zuständigkeit laut Amt
Amtsgericht Burgdorf – zuständig für gerichtliche Verfahren, Grundbuchsachen, Nachlass, Betreuung, Zwangsversteigerungen, etc.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Leistungen laut Amt
- Grundbuchauszug erteilen – Allgemeine Gerichtsbarkeit
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026