Amtsgericht Euskirchen – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Euskirchen, Euskirchen. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 6 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Euskirchen Kölner Straße 40 - 42 · 53879 Euskirchen
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Euskirchen Kölner Straße 40 - 42
53879 Euskirchen
Telefon
+4922519510
Fax
+4922519511900
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 6 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Euskirchen das Grundbuch:

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich. Telefonisch: 02251 951-0.

Für Kirchenaustritte ist eine Online-Terminbuchung erforderlich (ab 14.11.2023).

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026