Amtsgericht Greiz – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Greiz, Greiz. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 17 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Greiz Brunnengasse 10 · 07973 Greiz
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Greiz Brunnengasse 10
07973 Greiz
Telefon
03661 615-0
Fax
+493661615117
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 17 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Greiz das Grundbuch:

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist erforderlich. Telefonisch: +49 (0) 3661 615-111 oder -161.

Terminpflicht für Erbschein-Beantragung, Erbausschlagung und Testamentsrücknahme; Testamentabgabe ohne Termin möglich.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Zuständigkeit laut Amt

Das Amtsgericht Greiz ist zuständig für Nachlass-, Betreuungs-, Grundbuch-, Zwangsvollstreckungs- und weitere gerichtliche Angelegenheiten. Es bietet Informationen zu Erbschein, Erbausschlagung, Testamentsabgabe und -rücknahme, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe sowie Grundbuchauszügen.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Leistungen laut Amt

  • Grundbuchauszug erteilen – Anträge auf Erteilung von Grundbuchauszügen können schriftlich gestellt werden; Auszüge werden per Post zugesandt.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026