Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt, Heilbad Heiligenstadt. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 53 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt Wilhelmstr. 43 · 37308 Heilbad Heiligenstadt
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt Wilhelmstr. 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon
+4936065072114
Fax
+4936065072222
E-Mail
aghig.poststelle@justiz.thueringen.de
Web
Offizielle Amtswebsite
Routenplaner öffnen
Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Öffnungszeiten

oder nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung

Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.

Sprechzeiten Montag bis Freitag 09:00-12:00 oder nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung; es wird dringend empfohlen, vorher Termine zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Barrierefreiheit und Anfahrt

  • Parken: 1
  • Nahverkehr: Busbahnhof/Bahnhof
  • Vom Busbahnhof/Bahnhof Fußweg ca. 20 Minuten. 3 öffentliche Parkplätze befinden sich beim Gericht, ansonsten gebührenpflichtige Parkplätze im Innenstadtbereich.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026