Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, Hohenstein-Ernstthal. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 16 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal Conrad-Clauss-Straße 11 · 09337 Hohenstein-Ernstthal
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal Conrad-Clauss-Straße 11
09337 Hohenstein-Ernstthal
Telefon
+4937234930
Fax
+493723493444
Web
Offizielle Amtswebsite
Routenplaner öffnen
Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 16 Orte, 2 Postleitzahlen

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal das Grundbuch:

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich. Telefonisch: 03723 493-0.

Der Text enthält nur Informationen zu Grundbuchabschriften und -ausdrucken sowie zur Gebührenhöhe. Eine Besuchsadresse, Telefon-/Faxnummer oder E-Mail-Adresse des Amtsgerichts werden nicht genannt. Öffnungszeiten sind nicht verfügbar. Eine Terminpflicht wird nicht erwähnt. Services: Grundbuchabschrift/Ausdruck. Keine Online-Dienste oder Zahlungsmethoden im Text.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 27.09.2026

Leistungen laut Amt

  • Grundbuchauszug erteilen – Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (gem. § 78 GBV). Zuständig: Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (gem. § 1 GBO). Kosten: 10 EUR (einfach) / 20 EUR (amtlich). Hinweis: Online-Angebote privater Betreiber sind keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 27.09.2026