Amtsgericht Idstein – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Idstein, Idstein. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 5 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
65510 Idstein
- Telefon
- +49 6126 9365 0
- Fax
- +496126936565
- datenschutzbeauftragter@ag-idstein.justiz.hessen.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 5 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Idstein das Grundbuch:
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.
Online-Terminvereinbarung für Betreuerverpflichtung, Erbausschlagung, Testamentsrückgabe (Rücknahme aus amtlicher Verwahrung). Bei Teilungserklärungen besteht während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung die Möglichkeit zur Einsicht.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Zuständigkeit laut Amt
Örtlich zuständig für Idstein nebst allen Ortsteilen, Hünstetten mit allen Ortsteilen, Waldems inklusive aller Ortsteile und Niedernhausen mit Eingemeindungen. Das zuständige Familiengericht befindet sich in Bad Schwalbach. Insolvenzanträge werden vom Amtsgericht Wiesbaden entgegengenommen. Für Handelsregistersachen (HRA, HRB, GnR) sowie Vereinsregistersachen des Amtsgerichtsbezirks ist das Amtsgericht Wiesbaden zuständig. Das zentrale Mahngericht für Hessen ist das Amtsgericht Hünfeld.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Leistungen laut Amt
- Einsicht ins Grundbuch – Das Grundbuch ist nicht öffentlich und kann nur von Personen eingesehen werden, die ein berechtigtes Interesse darlegen.
- Grundbuchauszug erteilen – Auf Antrag schriftlich direkt vom Grundbuchamt; Kosten: 10 €.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026