Amtsgericht Königswinter – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Königswinter, Königswinter. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 2 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
53639 Königswinter
- Telefon
- +4922239006123
- Fax
- +4922239006111
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 2 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Königswinter das Grundbuch:
Öffnungszeiten
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist erforderlich.
Termine für Kirchenaustritte und Erbausschlagungen sind zwingend über die Schaltfläche „Terminbuchung“ online zu buchen.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Barrierefreiheit und Anfahrt
- Rollstuhlgerecht: ja
- Die fußläufige und barrierefreie Erreichbarkeit des Gerichts ist laut Hinweis jederzeit gewährleistet; Leichte Sprache und Gebärdensprache werden auf der Website angeboten.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Zuständigkeit laut Amt
Der Text nennt als Aufgabenbereiche des Amtsgerichts u. a. Grundbuchsachen, Kirchenaustritte, Erbausschlagungen und Nachlasssachen, Familiensachen, Prozessverfahren sowie Zwangsversteigerungen und Mediation durch die Güterichterin bzw. den Güterichter.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026