Amtsgericht Monschau – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Monschau, Monschau. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 2 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Monschau Laufenstraße 38 · 52156 Monschau
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Monschau Laufenstraße 38
52156 Monschau
Telefon
+49247299070
Fax
+492472990740
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 2 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Monschau das Grundbuch:

Öffnungszeiten

Sprechzeiten: montags bis freitags 8:00–12:00 Uhr

Mo 08:00–12:00 Uhr donnerstags zusätzlich 14:00–16:00 Uhr.

Öffnungszeiten: montags

Mo 08:00–16:00 Uhr dienstags und donnerstags 8:00–16:00 Uhr; mittwochs und freitags 8:00–15:30 Uhr.

Sprechzeiten

Di–Do, Sa 08:00–12:00 Uhr

Öffnungszeiten

Di, Do 08:00–16:00 Uhr
Mi, Fr 08:00–15:30 Uhr

Sprechzeiten; zusätzlich 14:00–16:00 Uhr.

Fr 08:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich. Telefonisch: 02472 9907-0.

Empfehlung, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren, wenn ein Besuch notwendig ist.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026