Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße, Neustadt an der Weinstraße. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 7 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße Robert-Stolz-Straße 20 · 67433 Neustadt an der Weinstraße
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße Robert-Stolz-Straße 20
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon
+496321401323
Fax
+496321401291
E-Mail
info@markt-kist.de
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.

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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 7 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße das Grundbuch:

Öffnungszeiten

Grundbuchamt

Mi 09:00–11:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist erforderlich. Telefonisch: 093 51 60 07-0.

Termin online vereinbaren

Der Online-Termin ist ausdrücklich erforderlich.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026

Online-Dienste

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026

Barrierefreiheit und Anfahrt

  • Rollstuhlgerecht: ja

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026

Zahlungsarten

EC-/Girocard, Barzahlung, Kreditkarte

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026

Leistungen laut Amt

  • Grundbuchauszug erteilen – Anforderung von Grundbuchauszügen

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026