Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck, Osterholz-Scharmbeck. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 11 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
27711 Osterholz-Scharmbeck
- Fax
- +494791305400
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 11 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck das Grundbuch: