Amtsgericht Osterode am Harz – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Osterode am Harz, Osterode am Harz. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 2 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
37520 Osterode am Harz
- Telefon
- +495522500255
- Fax
- +495522500220
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 2 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Osterode am Harz das Grundbuch:
Öffnungszeiten
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.
Öffnungszeiten gelten für das Amtsgericht Osterode am Harz insgesamt; das Grundbuchamt befindet sich im Nebengebäude.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026
Zuständigkeit laut Amt
Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Osterode am Harz ist zuständig für die Führung der Grundbücher des im Amtsgerichtsbezirk gelegenen Grundbesitzes, dazu gehören die Stadt Osterode am Harz mit den Ortsteilen, die Gemeinde Bad Grund sowie die Gemeinde Kalefeld.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026