Amtsgericht Rheinbach – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Rheinbach, Rheinbach. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 3 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
53359 Rheinbach
- Telefon
- +4922268010
- Fax
- +492226801181
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 3 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Rheinbach das Grundbuch:
Weitere Angaben des Amts
Barrierefreiheit und Anfahrt
- Rollstuhlgerecht: ja
- Parken: 1
- Keine Parkmöglichkeit; ein Behindertenparkplatz steht zur Verfügung. Menüpunkt 'Barrierefreiheit' vorhanden.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026