Amtsgericht Schwedt/Oder – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Schwedt/Oder, Schwedt/Oder. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 14 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
16303 Schwedt/Oder
- Telefon
- +493332539204
- Fax
- +493332539153
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 14 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Schwedt/Oder das Grundbuch:
Öffnungszeiten
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist erforderlich.
Die Beurkundung in Nachlasssachen (z.B. Erbscheinsantrag) erfolgt nur nach einer Terminvergabe.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Barrierefreiheit und Anfahrt
- Nahverkehr: Schwedt, Vierradener Platz
- Es gibt eine Ansprechperson für Menschen mit Behinderung; Hilfsmittel wie Gebärdendolmetscher oder Dokumente in Blindenschrift können bereitgestellt werden.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Zuständigkeit laut Amt
Grundbuchsachen (Erteilung von Grundbuchauszügen, Grundbuchberichtigung, Namensberichtigung), Nachlasssachen, Beratungshilfesachen, Kirchenaustritte, Rechtsantragstelle, Zeugenbetreuung; gerichtlicher Bereitschaftsdienst wird durch das Amtsgericht Neuruppin wahrgenommen.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Leistungen laut Amt
- Grundbuchauszug erteilen – Anträge auf Erteilung von Grundbuchauszügen können persönlich zu den Sprechzeiten sowie schriftlich gestellt werden.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026